Evakuierungshelfer sind gem. Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) Mitarbeiter eines Unternehmens, die besondere Aufgaben im Gefahrenfall übernehmen. Sie sorgen für einen geregelten Ablauf bei der Evakuierung des Gebäudes und helfen sowohl ortskundigen (z. B. Angestellte) wie ortsfremden Personen (z. B. Kunden, Besucher). Für angehende Evakuierungshelfer ist eine entsprechende vorherige Ausbildung bzw. Unterweisung notwendig. Neben Evakuierungshelfer gibt es in Unternehmen auch Brandschutzhelfer die teils ähnliche Aufgaben verfolgen, sodass es zu Überschneidungen zwischen beiden Positionen kommen kann. Doch was ist der Unterschied zwischen Brandschutz- und Evakuierungshelfern?
Evakuierungshelfer sorgen für die sichere Evakuierung des Gebäudes im Gefahrenfall, etwa bei einem Brand. Brandschutzhelfer übernehmen speziell im Brandfall besondere Aufgaben. Dazu gehört zum Beispiel die Handhabung von Feuerlöschern oder die Unterstützung bei der Brandbekämpfung, was nicht zu den Einsatzgebieten von Evakuierungshelfern gehört. Gemein haben sowohl Brandschutz- wie auch Evakuierungshelfer, dass sie im Gefahrenfall für den Schutz aller anwesenden Personen sorgen. Aufgrund der jedoch Großteils unterschiedlichen Aufgabenverteilung erfüllen Brandschutz- und Evakuierungshelfer in der Theorie zwei komplett unterschiedliche Funktionen – werden in der Praxis aber häufig miteinander kombiniert. Der Einfachheit halber bzw. aufgrund der Verfügbarkeit von Freiwilligen in der Belegschaft sind Evakuierungshelfer oft gleichzeitig Brandschutzhelfer. Hierfür ist eine Qualifikation als „Brandschutz- und Evakuierungshelfer“ erforderlich, für die Evakuierungshelfer eine zusätzliche Aus- bzw. Fortbildung absolvieren müssen. Um im Ernstfall Komplikationen bei der Aufgabenverteilung zu vermeiden, sollten Unternehmen jedoch Evakuierungs- und Brandschutzhelfer getrennt voneinander benennen.
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber jedes Unternehmens nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung festlegen. Dadurch besteht die Pflicht für Unternehmen, für eine sichere und schnelle Evakuierung des Gebäudes zu sorgen.
fachgerechte Gebäuderäumung nach Brandschutzkonzept Flucht- und Rettungswege im Gebäude Lage des Sammelplatzes Durchführung der Vollzähligkeitskontrolle
Zuständigkeitsbereiche zügig und sicher evakuieren Ortsunkundige und mobilitätseingeschränkte Personen bei der Evakuierung unterstützen Personen zu den Sammelstellen geleiten Nachkontrolle der evakuierten Bereiche Anwesenheitskontrolle und Aufsicht am Sammelplatz